Ab 1.7. weitere Lockerungen

Sg. Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die nächste COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, ist mit heute in Kraft getreten. Es ist nun wieder jede Form des Sports ohne Mindestabstand möglich. Wenn es bei Sportarten bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt – das ist bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten der Fall – ist vom Verein oder vom Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten bzw. umzusetzen.

Nachstehend finden Sie folgende Informationen:

·         Aktueller Verordnungstext

·         Typische Fragen und Antworten rund um das Hochfahren des Sports inklusive eingearbeiteter Vorgaben der neuen Verordnung (Aktualisierung erfolgt kontinuierlich)

·         Allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber

Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:

Hotline: Tel: +43 (1) 71606 – 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)

E-Mail: sport@bmkoes.gv.at

Wir bitten alle Sportverbände, die Handlungsempfehlungen herausgeben bzw. herausgegeben haben, diese in Bezug auf die aktuelle Lockerungsverordnung zu überprüfen und uns ggf. den Link zu übermitteln.

Sport Austria-Präsident Hans Niessl appelliert sämtliche Hygiene- und organisatorische Richtlinien, wie das Führen von Anwesenheitslisten, um das Contact Tracing zu erleichtern, einzuhalten. Der organisierte Sport hat viel Arbeit investiert, um diese Lockerung zu erreichen. Nun gilt es, alles in unserer Macht Stehende zu unternehmen, um eine Virusausbreitung über den Sport zu unterbinden.

Treffen mit Minister Anschober und Kogler

Sport Austria-Präsident Hans Niessl traf Gesundheitsminister Rudolf Anschober zu einem konstruktiven Austausch. Themen wie die Bedeutung des organisierten Sports für das Gesundheitssystems, die Wichtigkeit des Schulsports und die Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Sports in Richtung Normalität wurden besprochen. Verständnis für den Sport und Potentiale, die noch mehr ausgeschöpft werden können, zeichneten das produktive Gespräch aus.

Bei dem Treffen mit Sportminister Werner Kogler standen vor allem die Themen Wiederaufnahme des Sportbetriebs, NPO-Unterstützungsfonds, die tägliche Bewegungseinheit sowie ein Aufschwungpaket mit steuerlichen Erleichterungen für den Sport im Fokus. Dazu wird es in den nächsten Tagen auch einen Termin mit dem Finanzministerium geben.

Ausbildung zum/zur COVID-19-Beauftragten – Sonderkonditionen

Die Lockerungsverordnung sieht seit 1. Juli bei Veranstaltungen mit mehr als 100 TeilnehmerInnen neben einem Präventionskonzept auch die Bestellung eines/einer COVID-19-Beauftragten vor. Auch wenn Schulungen für diesen Bereich nicht verpflichtend vorgeschrieben sind, empfehlen wir, sich in diese Richtung fortzubilden bzw. sich zu informieren.

Sport Austria konnte mit dem Wiener Roten Kreuz eine Kooperation erzielen – somit gilt für alle Sport Austria-Mitglieder ein vergünstigter Preis für die Online Kurse zur/zum COVID-19-Beauftragten. Bis 20.7.2020 können Sie diesen 4 Stunden Online Kurs für  € 79,- (statt € 99,-) danach um € 119,- (statt € 149,-) buchen: https://kursbuchung.wrk.at/versteckte-seiten/kurssuche/?kathaupt=11&knr=20C0VID19B&kursname=Bundessportorganisation+C0V19+Beauftragter

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Beste Grüße,

Georg Höfner

Mag. (FH) Georg Höfner-Harttila

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